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   BGH, 19.05.1967 - V ZR 167/64   

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https://dejure.org/1967,1293
BGH, 19.05.1967 - V ZR 167/64 (https://dejure.org/1967,1293)
BGH, Entscheidung vom 19.05.1967 - V ZR 167/64 (https://dejure.org/1967,1293)
BGH, Entscheidung vom 19. Mai 1967 - V ZR 167/64 (https://dejure.org/1967,1293)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Rechtliches Interesse an Feststellung der Verpflichtung zur Erteilung der Löschungsbewilligung für eingetragene Grunddienstbarkeit - Gerichtliche oder notarielle Beurkundung einer privatschriftlichen Vereinbarung als Wirksamkeitsvoraussetzung - Formbedürftigkeit eines ...

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  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • WM 1967, 1131
 
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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 20.05.1966 - V ZR 214/64

    Anspruch auf Feststellung eines Alleinerbrechts - Feststellungen zu der

    Auszug aus BGH, 19.05.1967 - V ZR 167/64
    Das Berufungsgericht ist dabei zu treffend von der Rechtsprechung ausgegangen, daß, wenn äußerlich voneinander getrennte Verträge abgeschlossen sind, zunächst eine tatsächliche Vermutung dafür spricht, daß sie auch nach der Absicht der Parteien nicht als einheitlicher Vertrag, sondern als verschiedene Geschäfte gewollt sind und dies gerade durch die Trennung zum Ausdruck gebracht werden sollte, und daß zur Widerlegung dieser Vermutung nicht der Nachweis eines wirtschaftlichen Zusammenhangs und der gleichzeitige Abschluß der Geschäfte genügt (BGH NJW 1961, 1764 unter Bezugnahme auf RGZ 103, 295, 297/298; 145, 246, 248; vgl. auch Urteil des Senats vom 20. Mai 1966, V ZR 214/64, WM 1966, 899).
  • BGH, 14.07.1961 - VIII ZR 57/60
    Auszug aus BGH, 19.05.1967 - V ZR 167/64
    Das Berufungsgericht ist dabei zu treffend von der Rechtsprechung ausgegangen, daß, wenn äußerlich voneinander getrennte Verträge abgeschlossen sind, zunächst eine tatsächliche Vermutung dafür spricht, daß sie auch nach der Absicht der Parteien nicht als einheitlicher Vertrag, sondern als verschiedene Geschäfte gewollt sind und dies gerade durch die Trennung zum Ausdruck gebracht werden sollte, und daß zur Widerlegung dieser Vermutung nicht der Nachweis eines wirtschaftlichen Zusammenhangs und der gleichzeitige Abschluß der Geschäfte genügt (BGH NJW 1961, 1764 unter Bezugnahme auf RGZ 103, 295, 297/298; 145, 246, 248; vgl. auch Urteil des Senats vom 20. Mai 1966, V ZR 214/64, WM 1966, 899).
  • RG, 07.12.1921 - V 141/21

    Formbedürftigkeit von Rechtsgeschäften

    Auszug aus BGH, 19.05.1967 - V ZR 167/64
    Das Berufungsgericht ist dabei zu treffend von der Rechtsprechung ausgegangen, daß, wenn äußerlich voneinander getrennte Verträge abgeschlossen sind, zunächst eine tatsächliche Vermutung dafür spricht, daß sie auch nach der Absicht der Parteien nicht als einheitlicher Vertrag, sondern als verschiedene Geschäfte gewollt sind und dies gerade durch die Trennung zum Ausdruck gebracht werden sollte, und daß zur Widerlegung dieser Vermutung nicht der Nachweis eines wirtschaftlichen Zusammenhangs und der gleichzeitige Abschluß der Geschäfte genügt (BGH NJW 1961, 1764 unter Bezugnahme auf RGZ 103, 295, 297/298; 145, 246, 248; vgl. auch Urteil des Senats vom 20. Mai 1966, V ZR 214/64, WM 1966, 899).
  • RG, 11.05.1926 - III 265/25

    Feststellungsklage

    Auszug aus BGH, 19.05.1967 - V ZR 167/64
    Dem Berufungsgericht ist auch darin beizutreten, daß die Feststellungsklage nicht durch die für den Kläger bestehende Möglichkeit ausgeschlossen ist, nach § 259 ZPO auf Erteilung der Löschungsbewilligung nach Beendigung der Arbeiten zum Umbau der Brauerei zu klagen (RGZ 113, 410, 411).
  • RG, 20.10.1934 - V 208/34

    Bedarf der Beurkundung nach § 313 BGB. eine Nebenabrede zu dem notariell

    Auszug aus BGH, 19.05.1967 - V ZR 167/64
    Das Berufungsgericht ist dabei zu treffend von der Rechtsprechung ausgegangen, daß, wenn äußerlich voneinander getrennte Verträge abgeschlossen sind, zunächst eine tatsächliche Vermutung dafür spricht, daß sie auch nach der Absicht der Parteien nicht als einheitlicher Vertrag, sondern als verschiedene Geschäfte gewollt sind und dies gerade durch die Trennung zum Ausdruck gebracht werden sollte, und daß zur Widerlegung dieser Vermutung nicht der Nachweis eines wirtschaftlichen Zusammenhangs und der gleichzeitige Abschluß der Geschäfte genügt (BGH NJW 1961, 1764 unter Bezugnahme auf RGZ 103, 295, 297/298; 145, 246, 248; vgl. auch Urteil des Senats vom 20. Mai 1966, V ZR 214/64, WM 1966, 899).
  • BGH, 06.12.1979 - VII ZR 313/78

    Formbedürftigkeit eines Bauvertrages

    Die Niederlegung mehrerer selbständiger Verträge in verschiedenen Urkunden begründet die Vermutung, daß die Verträge nicht in rechtlichem Zusammenhang stehen sollen (vgl. u.a. BGH Urt. v. 19. Mai 1967 - V ZR 167/64 = WM 1967, 1131, 1132; Staudinger/Wufka a.a.O. Rdn. 150).
  • BGH, 14.07.1971 - III ZR 91/70

    Aktivbestand im Nachlass als Voraussetzung eines erbrechtlichen

    Die Schenkung setzt voraus, daß objektiv eine unentgeltliche Zuwendung vorliegt und beide Parteien sich der Unentgeltlichkeit bewußt und deshalb darüber einig sind (RG JW 1913, 855), also die Zuwendung subjektiv nicht als Entgelt für eine vom Empfänger zu gewährende oder gewährte Leistung ansehen (BGH Urteil vom 19. Mai 1967 - V ZR 167/64 = WM 1967, 1131).
  • BGH, 30.10.1987 - V ZR 144/86

    Zusicherung von Steuervorteilen

    Die Niederlegung mehrerer (formal) selbständiger Verträge in getrennten Urkunden begründet lediglich eine tatsächliche Vermutung dafür, daß die Vereinbarungen nicht in rechtlichem Zusammenhang stehen sollen (BGH Urt. v. 19. Mai 1967, V ZR 167/64, WM 1967, 1131, 1132; BGHZ 76, 43, 49; 78, 346, 349).
  • BGH, 22.03.1995 - VIII ZR 191/93

    Auslegung von Urkunden im Urkundenprozeß; Beweislast hinsichtlich der Echtheit

    Dem hält die Revision entgegen, das Berufungsgericht habe verkannt, daß nach gefestigter Rechtsprechung die Niederlegung zweier Vereinbarungen in getrennten Urkunden die tatsächliche Vermutung für einen auf rechtliche Selbständigkeit beider Absprachen gerichteten Parteiwillen begründe (BGH, Urteile vom 9. Juli 1992 - IX ZR 209/91 = WM 1992, 1662, 1664 unter A I 1 b und vom 19. Mai 1967 - V ZR 167/64 = WM 1967, 1131, 1132 unter 2 a m.w.Nachw.); die vom Berufungsgericht berücksichtigten Indizien seien zur Widerlegung dieser Vermutung nicht ausreichend.
  • OLG Celle, 25.04.2007 - 3 U 38/05

    Bevollmächtigung eines Treuhänders in einem Zeichnungsschein als ein von der

    (b) Die sich hieraus ergebende, für die rechtliche Selbständigkeit der jeweiligen Vereinbarungen streitende (vgl. BGHZ 78, 346, 349; WM 1967, 1131, 1132) tatsächliche Vermutung wird jedoch bereits dadurch entscheidend entkräftet, dass schon im Zeichnungsschein die ausdrückliche Verpflichtung des Auftraggebers enthalten ist, die in diesem Zeitpunkt vorliegende, dem Anleger inhaltlich bekannte weitere umfassende Vollmacht innerhalb von 14 Tagen bei einem Notar beglaubigen zu lassen.
  • OLG Schleswig, 02.05.2013 - 5 U 49/12

    Anwendbarkeit von § 89 Abs. 3 S. 1 HGB auf Zusatzvereinbarungen im

    Die Niederlegung mehrerer selbständiger Verträge in verschiedenen Urkunden begründet insoweit die tatsächliche Vermutung, dass die Verträge nicht in rechtlichem Zusammenhang stehen sollen (BGHZ 76, 43, 49, juris-Rn. 22; 78, 346, 349, juris-Rn. 10; BGH, Urt. v. 19. Mai 1967 - V ZR 167/64, juris-Rn. 27, WM 1967, 1131, 1132).

    Zur Widerlegung dieser Vermutung genügt der Nachweis eines wirtschaftlichen Zusammenhangs und der gleichzeitige Abschluss der Geschäfte nicht (BGH, Urt. v. 19. Mai 1967 - V ZR 167/64, aaO).

  • BGH, 12.12.1985 - III ZR 200/84

    Rechtsfolgen einer schuldrechtlichen Unterhaltsvereinbarung zwischen Pflegesohn

    Das steht mit der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs im Einklang (vgl. BGH Urt. v. 19. Mai 1967 - V ZR 167/64 = WM 1967, 1131, 1132/33; Senatsurteil vom 14. Juli 1971 - III ZR 91/70 = WM 1971, 1338, 1340, 1341).
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